Unternehmen

Über uns

Das Institut für gesundes Arbeiten ist ein privates Institut mit über 30 Experten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens: Sportwissenschaftler, Ernährungswissenschaftler, Ärzte, Psychologen, Physio- und Sporttherapeuten, Heilpraktiker, Coaches und Gesund-heitsmanager. Als Partner der betrieblichen Gesundheitsförderung helfen wir Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu stabilisieren. Unser Ansatz liegt in intelligenten und bedarfsgerechten Maßnahmen mit dem Ziel der Nachhaltigkeit.

Gesundheit stellt als ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens ein wertvolles Gut dar. Und zwar nicht nur für den Einzelnen, sondern ebenso für die Gesellschaft insgesamt. Für die wirtschaftliche Kraft eines Unternehmens ist die Gesundheit der Mitarbeiter ein sehr bedeutsamer Faktor. Regelmäßige Bewegung, Entspannung und weitere erprobte Präventionsmaßnahmen haben sich über die Jahre als eine der wirksamsten und verträglichsten gesundheitsfördernden Therapien überhaupt erwiesen.

Unsere Leistungen

Wir bieten Maßnahmen aus einer Hand für die betriebliche Gesundheitsförderung und das betriebliche Gesundheits-management an. Dazu gehören Beratungsleistungen, Seminare, Gesundheitstage, Vorträge, Workshops und Präventionskurse. Die Praxis zeigt, dass es einer professionellen Abstimmung zwischen den beteiligten Interessengruppen Unternehmen,Krankenkasse und Arbeitnehmer bedarf, um zu einem guten Resultat zu kommen. Erfahren Sie mehr über unser Leistungsspektrum und unsere einzelnen Angebote und laden Sie uns Factsheet „Betriebliche Gesundheitsförderung“ Factsheet herunter.

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Vorteile für die Arbeitgeber

  • Erhöhung der Arbeitsproduktivität
  • Reduktion der Fehlzeiten und des Krankenstandes
  • Senkung der Fluktuationsrate
  • Erhaltung einer hohen Arbeits- und Leistungsfähigkeit bis zum Rentenalter
  • Optimale Nutzung ergonomischer Ressourcen am Arbeitsplatz
  • Imageverbesserung des Unternehmens nach Innen und Außen
  • Verbesserung des Betriebsklimas und der betrieblichen Kommunikation
  • Förderung einer positiven Grundhaltung der Mitarbeiter
  • Steigerung von Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter
  • Optimale Nutzung ergonomischer Ressourcen am Arbeitsplatz

Vorteile für die Arbeitnehmer

  • Steigerung der allgemeinen Gesundheit und Belastungsfähigkeit
  • Verbesserung der Körperwahrnehmung und der Entspannungsfähigkeit
  • Steigerung der physischen und psychischen Gesundheitsressourcen bis ins Rentenalter
  • Verbesserter Umgang mit Stress durch das Erlernen von lösungsorientierten und emotionsregulierenden Strategien
  • Langfristige Bindung an gesundheitsorientierte Aktivitäten
  • Senkung der Gesundheitsausgaben durch z. B. seltenere Arztbesuche, verringerter Medikamenten-, Heil- und Hilfsmittelverbrauch
  • Entwicklung einer individuellen Gesundheitskompetenz und gesunden Lebensführung

Warum betriebliche Gesundheitsförderung?

Aktuelle Studien belegen, dass sich die Gesundheit der Mitarbeiter, ihre Motivation und ihre Produktivität gegenseitig bedingen. Ein gesunder Mitarbeiter ist leistungsfähiger und motivierter. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist daher ein wichtiger Faktor, um die Produktivität und Qualität im Unternehmen zu sichern und zu steigern. Der Nutzen und der finanzielle Vorteil für Unternehmen ist vor allem im Bereich der Maßnahmen zur Verhaltensprävention untersucht und belegt. „Für jeden eingesetzten Euro können durch Maßnahmen der Verhaltensprävention zwischen 2,30 € für Krankheitskosten und bis zu 10,00 € durch verringerte Abwesenheit ein Return on Investment erzielt werden“ (vgl. IGA-Report 13). Soziale Verantwortung, demografischer Wandel, Verbesserung der betrieblichen Kommunikation, Unternehmensbindung der Mitarbeiter sind weitere Stichworte, um das „Warum der betrieblichen Gesundheitsförderung“ zu beantworten. evtl. hier Text aus Factsheet als Ergänzung oder stattdessen

Info Studien BGF

Studie 1

Krankheits- und Arbeitsunfähigkeitsdaten 2009

Das Ergebnis der 100-seitigen Analyse und Studie über die Krankheits- und Arbeitsunfähigkeitsdaten im Jahr 2009 der AOK Berlin-Brandenburg und der Barmer/GEK Berlin-Brandenburg sagt aus: Der Krankenstand steigt weiter und beträgt im Januar 2010 in Berlin 4,7 und in Brandenburg 3,4 Prozent.

Jüngere Beschäftigte fallen eher aufgrund von Infektionen oder Entzündungen aus, während die Älteren wegen degenerativer Erkrankungen (Rückenschmerzen, Depressionen) krankgeschrieben werden. Weiterhin steigend sind die psychischen Leiden.

Die Krankenkassen appellieren an die Unternehmen: Mitarbeiter, Führungsebenen und Management hätten einen hohen Einfluss auf die Befindlichkeit, Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer.

Statistiken belegen, dass Unternehmen, die 1,00 € in die Gesundheitsvorsorge investieren, dafür 2,3 € bis 5,90 € einsparen, die sonst durch Krankheitskosten entstünden. Zusätzlich könne durch betriebliche Gesundheitsvorsorge die Zahl der Fehlzeiten drastisch gesenkt werden.

Studie 2

Betriebliche Gesundheitsförderung – was ist wirksam?

Eine Zusammenfassung über 17 Literaturübersichten und Metaanalysen, die im Zeitraum 2004 bis 2008 veröffentlicht wurden, kommt zu einigen überraschenden Ergebnissen hinsichtlich der Wirksamkeit gesundheitsfördernder und primärpräventiver Interventionen in der Arbeitswelt. Untersucht wurden dabei die Handlungsfelder Stress, körperliche Aktivität, Ernährung, Rauchen, Ergonomie, Rückenschmerzen sowie Organisationsentwicklung. Hier eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die im Februar 2010 in der Zeitschrift „Prävention und Gesundheitsförderung“ veröffentlicht wurden.

Auszug

Auch hier gibt es aber große Unterschiede der Effektivität. So reichen z. B. im Bereich Ergonomie und Rückenschmerzen Schulungen und Trainings alleine nicht aus, um muskulo-skeletale Beschwerden zu vermeiden. Erst in Kombination mit anderen ergonomischen Interventionen (Hebehilfen etc.) zeigen sich bessere Wirkungen.

Mit umfassenden Programmen, bestehend aus verhaltens- und verhältnispräventiven Elementen, können die größten Effekte erzielt werden. Dies ist beschrieben für den Bereich körperliche Aktivität und Ernährung.

Programme, die auf Verhaltensänderung setzen und gleichzeitig die Unternehmenskultur sowie die individuellen Bedürfnisse der Organisationsmitglieder berücksichtigen, erzielen bessere Effekte als ausschließlich verhaltensbezogene  Maßnahmen.

Unterschiede zwischen verhaltens- und verhältnispräventiven Interventionen bestehen jedoch, wie schon angedeutet, im erreichten Evidenzgrad. Über verhaltenspräventive Maßnahmen werden deutlich stärkere Effekte berichtet (starke Evidenz bei 25,7 %) als über verhältnispräventive Maßnahmen (nur bei 5,7 % starke Evidenz).

Info Steuerfreibetrag

Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung

Seit 2008 bleiben Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 € pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG; § 52 Abs. 4c EStG).

Unter die Steuerbefreiung fallen insbesondere die Leistungen, die im Leitfaden „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 SGB V“ für die Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung (gemäß § 20a SGB V) aufgeführt sind. Der Steuerfreibetrag gilt nur dann, wenn die Arbeitgeberleistungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden. Falls die Leistungen unter Abrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Umwandlung (Umwidmung) des vereinbarten Arbeitslohns erbracht werden, sind sie nicht steuerfrei.

Die Kostenübernahme des Arbeitgebers stellt keine Entlohnung für die Beschäftigung dar, sondern erfolgt aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Von der Steuerbefreiung begünstigt sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers an die Mitarbeiter, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen aufwenden.

Vereinfacht gesagt: Bis zu einem Betrag von 500 € entfällt die Prüfung, ob die Arbeitgeberleistung im überwiegend betrieblichen Interesse liegt und damit steuer- und sozialversicherungsfrei ist oder ob dies nicht der Fall ist. Sind die Aufwendungen höher als 500 €, dann bleiben sie nach wie vor steuerfrei.

Auch Massagen sind in diesem Fall im überwiegenden betrieblichen Interesse, da sie Rücken- und Nackenleiden vorbeugen und so Krankheitstage reduzieren. (Stand August 2010)

Gesetzliche Grundlage

Laut § 3 Nr. 34 EStG sind Steuerfrei:

Nr. 1 …

Nr. 34 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich der Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

§ 20a SGB V – Betriebliche Gesundheitsförderung 1) Die Krankenkassen erbringen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), um unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale zu erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten zu entwickeln und deren Umsetzung zu unterstützen. 20 Abs. 1Satz 3 gilt entsprechend. 2) Bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach Absatz 1 arbeiten die Krankenkassen mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern zusammen. Sie können Aufgaben nach Absatz 1 durch andere Krankenkassen, durch ihre Verbände oder durch zu diesem Zweck gebildete Arbeitsgemeinschaften (Beauftragte) mit deren Zustimmung wahrnehmen lassen und sollen bei der Aufgabenwahrnehmung mit den anderen Krankenkassen zusammenarbeiten. § 88 Abs. 1Satz 1 und Abs. 2 des Zehnten Buches und § 219 gelten entsprechend.

Auszug aus „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzen-Verbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 SGB V“
1) Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes (Primärprävention):

– Bewegung: Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitliche Risiken durch geeignete gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

– Entspannung und Stressbewältigung: Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken.

– Ernährung: Vermeidung von Mangel- u. Fehlernährung, Vermeidung u. Reduktion v. Übergewicht

– Suchtmittelkonsum: Förderung des Nichtrauchens, gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol, Reduzierung des Alkoholkonsums

2) Betriebliche Gesundheitsförderung

– Arbeitsbedingte körperliche Belastungen: Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter
Belastungen des Bewegungsapparates

– Psychosoziale Belastung, Stress: Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung

– Gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung: Ausrichtung der Betriebsverpflegungsangebote an Ernährungsrichtlinien und Bedürfnisse der Beschäftigten, Schulung des Küchenpersonals, Informations- und Motivierungskampagnen

– Suchtmittelkonsum: Rauchfrei im Betrieb, Nüchternheit am Arbeitsplatz

Preise und Abrechnungsmodelle

Preise
Unsere Preise richten sich nach Dauer, Umfang und Inhalt eines Angebotes. Dementsprechend können wir Ihnen erst nach einer ausführlichen Beratung ein individuelles Preis-Angebot unterbreiten. Mögliche Partner der Finanzierung sind Arbeitgeber, Arbetnehmer, und die Krankenkassen.

Abrechnungs- und Finanzierungsmodelle

Modell 1:      Arbeitgeber 100 % ( Steuervorteil )
Ihr Unternehmen zahlt die kompletten Kosten der gesundheitsfördernden Maßnahme und kann diese steuerlich absetzen.

Modell 2:      Arbeitgeber/Krankenkasse/Arbeitnehmer   50/40/10 %
Der Arbeitgeber, die Krankenkasse und der Arbeitnehmer teilen sich die Kosten zu 50/40/10 %.

Modell 3:       Arbeitgeber/Arbeitnehmer   X / X  %
Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer teilen sich die Kosten zu 50/50 oder 70/30 %.

Modell 4:       Krankenkasse/Arbeitnehmer X / X %
Die Krankenkasse und der Arbeitnehmer teilen sich die Kosten auf.  Je nach Maßnahme zahlt die gesetzliche Krankenkasse zwischen 80 % und 100 %,  mindestens 75 €.

Modell 5:        Arbeitnehmer  100 %
Der Arbeitnehmer zahlt die kompletten Kosten.

Nachhaltigkeit

Die Beachtung der Unternehmensstruktur, multimodale Konzepte angepasst an den Betrieb, Evaluierung, Refresher-Kurse oder begleitende Beratungsleistungen sind Bausteine eines langfristigen nachhaltigen Ansatzes. Die nachhaltige Umsetzung unterscheidet sich grundsätzlich von der Umsetzung von Einzelmaßnahmen der Gesundheitsförderung, da sie höhere Anforderungen an den Betrieb oder das Unternehmen stellt.

Zielgruppe

Unsere Dienstleistungen eignen sich sowohl für kleine als auch für mittelständische und große Unternehmen. Die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter sollte bereits formuliertes Unternehmensziel sein. Wir unterstützen Sie gerne auch in der Entwicklung einer entsprechenden BGM-Struktur in Ihrem Unternehmen

Fazit

Die multimodale, betriebliche Gesundheitsförderung und das strukturierte betriebliche Gesundheitsmanagement senken krankheitsbedingte Kosten und steigern die Produktivität des Unternehmens durch gesündere Arbeitsverhältnisse, durch eine gesündere Belegschaft mit höherer Motivation, und besserer Arbeitsmoral. Dias Arbeitsklima wird insgesamt positiv beeinflusst. Eine moderne Unternehmensführung nutzt dieses Potential, da es sich als sozial und als betriebswirtschaftlich sinnvoll erweist.